FREIWILLIGE FEUERWEHR

Steinbach am Attersee

  • retten

  • bergen

  • löschen

  • schützen

    Waldbrandschutzverordnung 2015

    Auf Grund der Bestimmungen des Forstgesetzes 1975 wurde eine Verordnung betreffend dem Waldbrandschutz für die Waldgebiete des politischen Bezirks Vöcklabruck und deren Gefährdungsbereiche erlassen. Diese Verordnung wird mit Anschlag an der Amtstafel der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck kundgemacht und ist somit mit 20.07.2015 in Kraft.

    Waldbrandverordnung
    Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck
    Waldbrandverordnung mit Hinweissignatur.
    Adobe Acrobat Dokument 39.3 KB

    Kommentar schreiben

    Kommentare: 0